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Psychiatrisches Gespräch
Fachkraft für sozialpsychiatrische Betreuung (FSB)
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  3. Sozialpsychiatrische Betreuung (FSB) Sozialpsychiatrische Betreuung (FSB)

Im Rahmen der Fachweiterbildung Sozialpsychiatrische Betreuung werden die Teilnehmenden bei Ihrer Entwicklung unterstützt, sodass ihre professionelle Identität und ihre Handlungskompetenz im sozialpsychiatrischen Handlungsfeld entwickelt wird. Die Weiterbildungsinhalte werden adressatengerecht angeboten. 

Die Teilnehmenden sind nach Beendigung der Weiterbildung in der Lage, bedarfs- und ressourcenorientiert Einzel- und Gruppenangebote im lebensnahen Umfeld der Klientinnen und Klienten zu gestalten. Sie können die eigene Rolle und das eigene Handeln kritisch reflektieren und im interdisziplinären Team konstruktiv und zielorientiert gestalten.

In unserem modernen SkillsLab gestalten wir einen abwechslungsreichen, praxisnahen Unterricht, der Spaß macht, inspiriert und neue Impulse gibt.

Wir sind jederzeit für unsere Teilnehmenden da – als Ansprechpersonen, Unterstützer*innen und motivierende Wegbegleiter*innen.

Durchführung der Fachweiterbildung

Die Fachweiterbildung umfasst 720 Stunden mit verschiedenen Schwerpunkten untergliedert in drei Phasen, wodurch die Teilnehmenden umfassende Kenntnisse erlangen. Die Inhalte sind angelehnt an die Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen.

  • In der Phase 1 wird die pädagogische, didaktische und methodische Kompetenz vermittelt, die nötig ist, um die Aufgaben einer Praxisanleiterin/eines Praxisanleiters wahrzunehmen.
  • In der Phase 2 werden Kernthemen zum sozialpsychiatrischen Handeln in vernetzten Versorgungsstrukturen thematisiert.
  • Die Phase 3 verläuft parallel zum Praxisprojekt und stellt den theoretischen Reflexionsrahmen hierfür bereit.

Qualifikation zum Praxisanleitenden

  • Eine bereits absolvierte Praxisanleiterqualifikation kann angerechnet werden.
  • Die Teilnehmenden müssen für die Anrechnung der Praxisanleiterqualifikation spätestens 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildung einen formlosen Antrag stellen. Die Genehmigung der Anrechnung erfolgt über die KRH Akademie beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Für die Anrechnung erhebt die Behörde eine Gebühr, die von der Antragstellerin/dem Antragsteller zu entrichten ist.

Mit Abschluss der staatlich anerkannten Weiterbildung erwerben die Teilnehmenden neben dem Abschluss „Fachkraft für sozialpsychiatrische Betreuung“ auch die Qualifikation „Praxisanleiter/in“.

Voraussetzung

Die Weiterbildung richtet sich in erster Linie an folgende Berufsgruppen:

  • Gesundheits- und Krankenpflege
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
  • Pflegefachfrau und Pflegefachmann
  • Altenpflege
  • Heilerziehungspflege
  • Ergotherapie
  • Physiotherapie

Angehörige anderer Gesundheitsberufe können auf Anfrage für die Weiterbildung zugelassen werden. Diese schließen die Weiterbildung mit einem Zertifikat des KRH Klinikum Region Hannover ab.

Inhalte

  • Qualifikation zum Praxisanleitenden
  • Sozialpsychiatrische Versorgungsstrukturen im Wandel der Zeit
  • Arbeit im interdisziplinären Team
  • Rechtsgrundlagen des sozialpsychiatrischen Handlungsfeldes
  • Modelle von Gesundheit und Krankheit, Psychiatrische Krankheitsbilder, Diagnostik, Therapie und Prävention
  • Die eigene Gesundheit erhalten und Gesundheitsförderung gestalten
  • Gruppenangebote entwickeln, durchführen und evaluieren
  • Psychoedukation gestalten
  • Umgang mit Extremsituationen (Gewalt, Suizidalität), Deeskalationstraining
  • Kommunikationstraining, Konfliktkommunikation und –moderation
  • Beratungs- und Therapieansätze, Abgrenzung der Handlungsfelder, Interventionsformen (inkl. Selbsterfahrung)
  • Ethik im Gesundheitswesen
  • Organisation der Gesundheitswirtschaft, Qualitätsentwicklung und Betriebswirtschaft
  • Kennenlernen verschiedener stationärer und ambulanter Versorgungsangebote
  • Selbsthilfe fördern und in das professionelle Handeln einbeziehen
  • Kultursensible und lebensweltorientierte Versorgung sicherstellen
  • Wissenschaftliches Arbeiten, Evidenzbasierung
  • Lerntheorien, Grundlagen der Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie

Praxisanleiter*in:
„Qualifikation zur Praxisanleiterin/zum Praxisanleiter“: 160 Stunden Theorie und 40 Stunden Praxis im eigenen beruflichen Handlungsfeld.

„Sozialpsychiatrische Fachkompetenz“:
200 Stunden Theorie

„Sozialpsychiatrische Handlungskompetenz“:
360 Stunden Theorie, 1440 Stunden Praxis im eigenen beruflichen Handlungsfeld

Leistungsnachweise und Prüfungen

Es erfolgende mehrere Leistungsnachweise im Rahmen der Fachweiterbildung:

  • Gruppenanleitung 
  • Facharbeit
  • Klausuren

Am Ende erfolgt eine staatlich anerkannte Abschlussprüfung praktisch, schriftlich und mündlich.

Bewerbungsunterlagen

Klären Sie die Anmeldung bitte vorher mit Ihrer vorgesetzten Person ab.

Wir bitten Sie, folgende Unterlagen digital bei uns einzureichen:

  • Anmeldebogen KRH (weiter unten auf der Seite)
  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

Die Dokumente müssen nicht beglaubigt werden (Kopien).

Kosten

Kosten für Nicht-KRH Beschäftigte: 8.480,00 Euro (Stand 2025)

Kursbeginn

Es startet alle zwei Jahre ein neuer Kurs. Nächster Kursstart ist am 07.09.2026

BlockplanFSB 26-28

Anmeldung

Wir nehmen sehr gerne Anmeldungen von intern und extern Interessierten an. Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie Fragen haben.

Interne Mitarbeitende bitten wir vor Anmeldung Rücksprache mit dem jeweiligen Pflegedirektorium zu halten. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

  • Anmeldung: Anmeldeformular und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) PDF (187,0 KB)

  • Unser Tipp:: Weiterbildungsstipendium

    Möglichkeit zu finanziellen Förderung von Weiterbildungen

Kursleitung

Portrait Heidrun Reuter

Heidrun Reuter

Lehrkraft in der Personalentwicklung

Diplom-Psychologin, Fachkrankenschwester Operationsdienst, Krankenschwester

0178 542 15 12

heidrun.reuter(@)krh.de
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