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Eine Leitungskraft der Pflege
Leitungsaufgaben in der Pflege (in Kooperation)
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Weiterbildung in Kooperation mit externen Bildungsträgern Weiterbildung zur Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege

Die täglichen Anforderungen an Personen mit Leitungsverantwortung nehmen stetig zu und fordern ein umfassendes und qualifiziertes Wissen. In Führungs- und Leitungspositionen zu gehen ist eine Entscheidung die viele Möglichkeiten bietet aber auch immer die eigene Person fordert und an Grenzen bringt.

Als Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege erweitern Sie Ihre berufliche Perspektive. Die berufsbegleitende Weiterbildung vermittelt Ihnen Kenntnisse in den Bereichen Organisation, Verwaltung, Personalführung und Betriebswirtschaft.

Zur Wahrnehmung von Führungs- und Leitungsaufgaben bedarf es neben pflegerischer Fachkompetenz sozialer und kommunikativer Kompetenz und der Fähigkeit zu planen, zu organisieren, anzuleiten, zu beraten, betriebswirtschaftliche Erfordernisse zu erkennen und bei der eigenen Arbeit zu berücksichtigen. Die Weiterbildung soll es ermöglichen, geschlechts- und altersspezifische, soziale und ethnologische Unterschiede der Personen, auf die sich die berufliche Tätigkeit bezieht, zu erfassen und zu berücksichtigen.

(Nds. GVB. Nr. 10/2002, ausgegeben am 26.03.2002, Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen)

Ziele der Fortbildung

  • Vertiefen fachlichen Wissens
  • Gewährleisten qualitätssichernden Handelns
  • Reflektieren der eigenen Position hinsichtlich der Werte und Normen pflegerischen Handelns
  • Entwickeln eines professionellen Pflegeverständnisses
  • Vermitteln von relevanten betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnissen
  • Fördern interdisziplinärer Kooperation
  • Vermittlung und Erweiterung betriebsbezogener Methodenkompetenzen
  • Erweiterung der Selbstreflexion sowie kommunikativer Kompetenzen
  • Erarbeitung eines Konzeptes zum adäquaten Leitungshandeln

Struktur der Weiterbildung

Der Lehrgang umfasst 720 Unterrichtsstunden und ist in sechs Blöcke gegliedert. Dazu gehören – zwischen den Blöcken – insgesamt fünf Monate Praktikum, wovon fünf Wochen außerhalb der eigenen Einrichtung abzuleisten sind.

Als Leistungsnachweis für die Weiterbildungsmaßnahme gilt die Anfertigung einer Facharbeit mit problemorientierter Fragestellung. Die Weiterbildung endet mit je einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Teilnahmevoraussetzung und Beginn

Abgeschlossene Ausbildung in Kinderkrankenpflege, Kranken- bzw. Gesundheitspflege, Altenpflege, sowie zwei Jahre Berufserfahrung im jeweiligen Berufsfeld.

Weiterbildungsbeginn

​jährlich

Portrait Monika Wagemester

Monika Wagemester

Leitung Abteilung Kompetenz- & Potentialentwicklung

(0511) 920 925 16 0178 543 15 07

monika.wagemester(@)krh.de
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