zum Hauptportal KRH.DE
Logo der KRH Akademie. KRH Akademie
  • Ausbildung
  • Studium
  • Fort-/Weiterbildung
  • Über uns
  • Karriere
  • Suche
  • Menü
Fort- und Weiterbildung in der KRH Akademie
Sie befinden sich hier:
  1. akademie.krh.de
  2. Ausbildung
  3. Einstellungsvoraussetzungen für Bewerber*innen aus dem Ausland Einstellungsvoraussetzungen für Bewerber*innen aus dem Ausland

Einstellungsvoraussetzungen für Bewerber*innen aus dem Ausland

Wir freuen uns Sie bald zum Start Ihrer Ausbildung bei uns in der KRH Akademie begrüßen zu dürfen

Über den folgenden Link können Sie die nachfolgenden Informationen in Ihrer gewünschten Sprache übersetzen: Google Translate

 

 

Wir bieten Ihnen eine Ausbildung:

  • bei einem der größten Arbeitgeber der Region Hannover
  • qualifiziert und praxisnah in der Pflege
  • in einem modernen Lernumfeld mit hochqualifizierten Lehrkräften
  • an insgesamt 9 Standorten für Ihre praktische Ausbildung, jeweils spezialisiert in verschiedenen medizinischen Fachrichtungen
  • mit einer realistischen Übernahmemöglichkeit nach Ihrer erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung
  • mit einer attraktiven Ausbildungsvergütung
  • mit 3 Ausbildungsstartterminen pro Jahr:
    • ab 01.04.
    • ab 01.08.
    • ab 01.10.

  • Beachten Sie die individuelle Bearbeitungszeit in Ihrem Heimatland! Planen Sie lieber etwas mehr Vorlaufzeit ein und bewerben sich für einen späteren Ausbildungsstart.
     
  • Das Beschleunigte Fachkräfteverfahren und die Vorabzustimmung nach §81 bieten wir als Arbeitgeber nicht an!
     
  • Die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit nach §39 ist nur für bestimmte Länder möglich (ausgenommen sind Länder von der „WHO-Liste“, z.B. Kamerun)
     
  • Mit dem Ausbildungsvertrag senden wir Ihnen automatisch die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (EZB) und den Ausbildungsplan zu
    • Die EZB enthält alle Informationen und Bestätigungen für das Visumsverfahren, gesonderte Bescheinigungen oder Bestätigungen erhalten Sie nicht!
  • Die Berufsschule ist Teil unseres Unternehmens, daher erfolgt keine separate Anmeldung für eine externe Berufsschule. Mit der Zusage für die Ausbildung sind sie automatisch zur Berufsschule angemeldet.
     
  • Wir bescheinigen keine Sprachkenntnisse oder andere Qualifikationen. Mit der Zusage zur Ausbildung haben Sie alle notwendigen Qualifikationen nachgewiesen.

    Die Ausbildung muss am 1. Tag begonnen werden. Ein verspäteter Start ist nicht möglich!

  • Sie sollten in der Lage sein, sich selbstständig um all Ihre Belange kümmern zu können.
    • Sie sind selbst verantwortlich für sämtliche Behördengänge und Anmeldungen (z.B. Wohnungssuche, Anmeldung beim Bürgeramt, Anmeldung beim Arzt).
       
  • Sie benötigen/ müssen ausreichend gegen Masern geimpft sein:
    • gesetzlich vorgeschrieben sind in Deutschland zwei Schutzimpfungen oder ein Nachweis von ausreichenden Antikörpern im Blut
    • nur Nachweise aus Deutschland können akzeptiert werden
    • vor Ausbildungsstart nachzuweisen!
       
  • Erweitertes Führungszeugnis aus Deutschland ohne Eintragungen!
  • Gültiges Visum für die Ausbildung/ gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (inklusive Zusatzblatt)
    • Bis zwei Wochen vor Ausbildungsstart einzureichen!
  • Zusätzlich sollten Sie in der Lage sein bis zum Ausbildungsstart:
    • Einen Wohnsitz in Deutschland nachzuweisen
    • Ein Bankkonto in Deutschland zu eröffnen
    • Eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland abzuschließen
    • Eine Steuer-Identifikationsnummer einzureichen

Sie haben 2 Anlaufstellen für Ihre Ausbildung:

 

KRH Akademie = Berufsschule

für alle Fragen/ Anliegen zu Ihrer Ausbildung

  • organisatorisch (Ausbildungsablauf)
  • Ansprechpartner für inhaltliche Fragen
  • Ausbildungsort
  • Koordinatoren der praktischen Einsätze
  • Sie erhalten ca. 3 Wochen vor Ausbildungsstart alle notwendigen Informationen zum Start aus der Akademie
  • Kontakt: akademie(@)krh.de

 

 

HR-Service = Personalabteilung

für alle Fragen/Anliegen rund um die einzureichenden Dokumente und Vertragsunterlagen

  • Vertragserstellung
  • Benötigt alle angeforderten Unterlagen
  • Kontakt: HRS(@)krh.de

…Sie bis 2 Wochen vor Start eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis/ein Visum beim HR-Service einreichen.

…Sie 2 Masernimpfungen nachweisen können.

…Sie sämtliche Anmeldungen bzw. Unterlagen bis zum 1.Ausbildungstag vorgenommen/ eingereicht haben.

…Sie nicht das Beschleunigte Fachkräfteverfahren für die Einreise benötigen.

…Sie die notwendigen Vorgänge/ Behördengänge aus Punkt 3 selbstorganisiert erledigen können.

Nach Ihrer Zusage zur Ausbildung

- 2 bis 3 Wochen vor dem Ausbildungsstart erhalten Sie alle notwendigen Dokumente und Informationen zu Ihrem 1. Ausbildungstag 

  • Erhalt von der KRH Akademie

 

Erhalt der Ausbildungsunterlagen (Ausbildungsvertrag, Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, Ausbildungsplan)
  • Erhalt von der Personalabteilung (HR)

 

Informieren und Organisieren 

- Wohnung in Deutschland 
- Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse vorab 
- Hausarzt suchen 
- Behörden (Bürgeramt, Ausländerbehörde, etc.)
- Anlaufstellen für ausländische Auszubildende 

Visumbeantragung 
- nach Erhalt eine Kopie inklusive Zusatzblatt an die Personalabteilung senden 

Einreise planen 
- rechtzeitig vor Ausbildungsstart

  • Für diese Punkte sind Sie zuständig 

 

Einreise nach Deutschland 

- Mietvertrag unterschreiben 
- Anmeldung Bürgeramt 
- Steuer-ID beim Finanzamt beantragen 
- Bankkonto eröffnen 
- Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse 
- Erweiteres Führungszeugnis beantworten 

Daten bei der Personalabteilung (HRS) einreichen 
- Personalfragebogen 
- Erweitertes Führungszeugnis 
- Masernschutzimpfung 
- alle fehlenden Unterlagen einreichen 

  • Für diese Punkte sind Sie zuständig 

Prüfung des Immun- und Impfschutzes vor Beginn der Ausbildung

Masern (Pflicht)

Seit dem 1. März 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz. Gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen alle ab dem 01.01.1971 geborenen Personen, die in Krankenhäusern, Kliniken und Pflege-Einrichtungen tätig sind, einen vollständigen Immunschutz gegen Masern nachweisen.

Als Nachweis gilt, wenn eines der folgenden zutrifft:

  • 2 dokumentierte Masernimpfungen

oder - serologischer Labornachweis über eine Immunität gegen Masern

 

Hepatitis B

Ideal ist eine durchgeführte Grundimmunisierung mit 3 Impfungen im Kindes- und Jugendalter.

Vor Beginn der praktischen Ausbildungsphase sollten nicht geimpfte Personen mindestens 2 Dosen eines Hepatitis-B-Impfstoffs im Abstand von 4 Wochen erhalten (Impfung durch den betriebsärztlichen Dienst).

 

Pertussis, Diphtherie, Tetanus, Polio

Ideal ist eine durchgeführte Grundimmunisierung mit jeweils mindestens 3 Impfungen im Kindes- und Jugendalter.

Auffrischungsimpfungen sollten bei Erwachsenen alle 10 Jahre durchgeführt werden (Impfung durch den Hausarzt).

 

ACHTUNG: Ohne Masernschutz ist der Beginn einer Ausbildung zur Pflegefachkraft nicht möglich.

  • Diese Seite per Mail verschicken
  • Diese Seite auf Facebook teilen
  • Diese Seite auf Twitte teilen
  • Diese Seite drucken
  • Diese Seite in WhatsApp teilen
  • Diese Seite auf Xing teilen
  • Diese Seite auf LinkedIn teilen

Social Media / Verbinden Sie sich mit Uns

Facebook Instagram Youtube LinkedIn Xing

Standort


  • KRH Klinikum Agnes Karll Laatzen
  • KRH Klinikum Großburgwedel
  • KRH Klinikum Lehrte
  • KRH Klinikum Neustadt a. Rübenberge
  • KRH Klinikum Nordstadt
  • KRH Klinikum Robert Koch Gehrden
  • KRH Klinikum Siloah
  • KRH Psychiatrie Langenhagen
  • KRH Psychiatrie Wunstorf
Zum Hauptportal KRH.de
Logo Aktionsbündnis Patientensicherheit Logo Netzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ Logo der Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser Logo der Region Hannover
  • Presse
  • Lob & Tadel
  • Sitemap
  • Datenschutz
  • Patientenfürsprecher
  • Impressum
  • Medizinproduktesicherheit
  • Lieferkette

© 2021, Klinikum Region Hannover GmbH